Finanzgericht Köln, 2012-04-23, 10 Ko 1766/11

10 Ko 1766/11Steuergericht23.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 Ko 1766/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-23

Aktenzeichen: 10 Ko 1766/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0423.10KO1766.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 18. Mai 2011 wird dahin geändert, dass die den Erinnerungsgegnern zu erstattenden Kosten auf 44.777,21 € festgesetzt werden. Die übrigen Bestimmungen des Kostenfestsetzungsbeschlusses bleiben bestehen.

Die Kosten des Erinnerungsverfahrens haben die Erinnerungsgegner zu tragen.

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