2 K 508/11•Finanzgericht Köln, 2012-03-14, 2 K 508/11
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 2 K 508/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-14
Aktenzeichen: 2 K 508/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0314.2K508.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 10.714 € festgesetzt.
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