13 K 3006/11•Finanzgericht Köln, 2012-03-06, 13 K 3006/11
Finanzgericht Köln, 2012-03-06, 13 K 3006/11
13 K 3006/11Steuergericht06.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 3006/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-06
Aktenzeichen: 13 K 3006/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0306.13K3006.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die Verfügung vom 20. April 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. August 2011 wird aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen Klägerin und Beklagter zu je 1/2.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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