Finanzgericht Köln, 2011-12-07, 4 V 2831/11

4 V 2831/11Steuergericht07.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 V 2831/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-07

Aktenzeichen: 4 V 2831/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:1207.4V2831.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Verfahren 4 V 2824/11 und 4 V 2831/11 werden zur gemeinsamen Entscheidung unter dem Aktenzeichen 4 V 2831/11 miteinander verbunden.

Die Vollziehung der Bescheide vom 5.8.2011 mit denen der Antragsgegner es abgelehnt hat, die Lohnsteuerklasse IV unter Anwendung des Faktorverfahrens auf den Lohnsteuerkarten 2010 der Antragsteller ab dem 01.01.2011 einzutragen wird ausgesetzt.

Die Aussetzung der Vollziehung endet mit Bestandskraft der angefochtenen Bescheide, spätestens 1 Monat nach Ergehen einer die Instanz abschließenden Entscheidung.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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