5 K 1542/09•Finanzgericht Köln, 2011-11-30, 5 K 1542/09
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 5 K 1542/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-30
Aktenzeichen: 5 K 1542/09
ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:1130.5K1542.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 21.02.2007 in Gestalt der Änderungsbescheide vom 04.03.2008 und vom 06.10.2011 und die Einspruchsentscheidung vom 10.06.2009 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht zuvor der Kläger Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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