Finanzgericht Köln, 2011-11-22, 10 K 2812/07

10 K 2812/07Steuergericht22.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 K 2812/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-22

Aktenzeichen: 10 K 2812/07

ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:1122.10K2812.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Änderungsbescheide vom 8.6.2011 und 20.6.2005 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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