10 K 2812/07•Finanzgericht Köln, 2011-11-22, 10 K 2812/07
Finanzgericht Köln, 2011-11-22, 10 K 2812/07
10 K 2812/07Steuergericht22.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 2812/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-22
Aktenzeichen: 10 K 2812/07
ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:1122.10K2812.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Änderungsbescheide vom 8.6.2011 und 20.6.2005 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.