Finanzgericht Köln, 2011-10-19, 9 K 3301/10

9 K 3301/10Steuergericht19.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 9 K 3301/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-19

Aktenzeichen: 9 K 3301/10

ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:1019.9K3301.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2008 vom 23.08.2010 wird unter Aufhebung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 24.09.2010 geändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Entscheidungsgründe zu errechnen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils an die Klägerin neu bekanntzugeben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 73 % und der Beklagte zu 27 %.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit diese nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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