Finanzgericht Köln, 2011-10-13, 13 K 2582/07

13 K 2582/07Steuergericht13.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 13 K 2582/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-13

Aktenzeichen: 13 K 2582/07

ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:1013.13K2582.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Der Haftungsbescheid wegen Körperschaftsteuer 1999, Zinsen und Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer sowie zugehöriger Säumniszuschläge wird aufgehoben.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 80% und der Beklagte zu 20%.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

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