Finanzgericht Köln, 2011-08-24, 13 K 1567/07

13 K 1567/07Steuergericht24.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 13 K 1567/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-24

Aktenzeichen: 13 K 1567/07

ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:0824.13K1567.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Der Körperschaftsteuer- und der Gewerbesteuermessbescheid 2001 in Gestalt der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 16. März 2007 werden abgeändert. Dem Beklagten wird aufgegeben die geänderten Steuer- und Messbetragsfestsetzungen unter Berücksichtigung einer erfolgswirksamen Teilwertabschreibung auf den Wertpapierbesitz der Klägerin in Höhe von 275.019,24 DM zu errechnen und die Bescheide mit den geänderten Inhalten nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzugeben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

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