13 K 4010/06•Finanzgericht Köln, 2011-03-17, 13 K 4010/06
Finanzgericht Köln, 2011-03-17, 13 K 4010/06
13 K 4010/06Steuergericht17.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 4010/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-17
Aktenzeichen: 13 K 4010/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:0317.13K4010.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 1. September 2006 wird der Haftungsbescheid hinsichtlich der Haftung für Umsatzsteuervorauszahlungen zzgl. steuerlicher Nebenleistungen für das IV. Quartal 2004 und das I. Quartal 2005 aufgehoben.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 75 % und dem Beklagten zu 25 % auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
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