Finanzgericht Köln, 2011-03-17, 13 K 4010/06

13 K 4010/06Steuergericht17.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 13 K 4010/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-17

Aktenzeichen: 13 K 4010/06

ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:0317.13K4010.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 1. September 2006 wird der Haftungsbescheid hinsichtlich der Haftung für Umsatzsteuervorauszahlungen zzgl. steuerlicher Nebenleistungen für das IV. Quartal 2004 und das I. Quartal 2005 aufgehoben.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 75 % und dem Beklagten zu 25 % auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kosten­erstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

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