Finanzgericht Köln, 2009-10-02, 5 K 1023/06

5 K 1023/06Steuergericht02.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 5 K 1023/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-02

Aktenzeichen: 5 K 1023/06

ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:1002.5K1023.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 06.02.2006 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens bis zur mündlichen Verhandlung werden

der Klägerin und dem Beklagten je zur Hälfte auferlegt; die Kosten ab

der mündlichen Verhandlung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung

vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicher-

heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs

der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben

Höhe leistet.

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