10 Ko 610/09•Finanzgericht Köln, 2009-06-25, 10 Ko 610/09
Finanzgericht Köln, 2009-06-25, 10 Ko 610/09
10 Ko 610/09Steuergericht25.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 Ko 610/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-25
Aktenzeichen: 10 Ko 610/09
ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:0625.10KO610.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die den Erinnerungsführern im Verfahren 6 K 2488/06 zu erstattenden Kosten werden auf 1.724,22 € festgesetzt.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens haben die Erinnerungsführer zu 3/4 und der Erinnerungsgegner zu 1/4 zu tragen.
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