10 K 456/06•Finanzgericht Köln, 2009-06-25, 10 K 456/06
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 456/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-25
Aktenzeichen: 10 K 456/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:0625.10K456.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 2003 vom 16.11.2005 in Form der Einspruchsentscheidung vom 02.01.2006 wird dahin geändert, dass 12.782,- € als Verlust des Klägers gemäß § 17 EStG steuermindernd berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der danach festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu 70 % und der Beklagte zu 30 % zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.