Finanzgericht Köln, 2009-06-17, 11 K 3017/05

11 K 3017/05Steuergericht17.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 11 K 3017/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-17

Aktenzeichen: 11 K 3017/05

ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:0617.11K3017.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Unter Änderung des Haftungsbescheids für Steuerschulden der P GmbH aus Um-satzsteuer 2003 vom 27.05.2004 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.06.2005 wird die Haftungssumme auf 7.298 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 47 % und dem Beklagten zu 53 % auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.