11 K 3017/05•Finanzgericht Köln, 2009-06-17, 11 K 3017/05
Finanzgericht Köln, 2009-06-17, 11 K 3017/05
11 K 3017/05Steuergericht17.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 11 K 3017/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-17
Aktenzeichen: 11 K 3017/05
ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:0617.11K3017.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Unter Änderung des Haftungsbescheids für Steuerschulden der P GmbH aus Um-satzsteuer 2003 vom 27.05.2004 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.06.2005 wird die Haftungssumme auf 7.298 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 47 % und dem Beklagten zu 53 % auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.