Finanzgericht Köln, 2009-05-26, 8 K 335/07

8 K 335/07Steuergericht26.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 8 K 335/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-26

Aktenzeichen: 8 K 335/07

ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:0526.8K335.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2000 vom 27. Januar 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Januar 2007 wird abgeändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner den Klägern das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieser Urteils neu bekanntzugeben.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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