14 K 4223/06•Finanzgericht Köln, 2009-05-20, 14 K 4223/06
Finanzgericht Köln, 2009-05-20, 14 K 4223/06
14 K 4223/06Steuergericht20.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 14 K 4223/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-20
Aktenzeichen: 14 K 4223/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:0520.14K4223.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Die festgesetzte ESt, SolZ, KiSt und Zinsen in den Einkommensteuerbescheiden 2000 bis 2002 vom 16. August 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.09.2006 werden wie folgt herabgesetzt:
Einkommensteuer 2000 € 2.168,89
rk Kirchensteuer 2000 € 195,20
Solidaritätszuschlag 2000 € 119,29
Zinsen 2000 € 380,00
Einkommensteuer 2001 € 2.196,51
rk Kirchensteuer 2001 € 197,69
Solidaritätszuschlag 2001 € 120,80
Zinsen 2001 € 275,00
Einkommensteuer 2002 € 2.180,00
rk Kirchensteuer 2002 € 232,56
Solidaritätszuschlag 2002 € 119,90
Zinsen 2002 € 44,00
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
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