Finanzgericht Köln, 2009-04-28, 8 K 1337/08

8 K 1337/08Steuergericht28.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 8 K 1337/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-28

Aktenzeichen: 8 K 1337/08

ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:0428.8K1337.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2005 vom 28.7.2006 und der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 2.11.2007 in Gestalt der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 20.3.2008 werden abgeändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderten Steuerfestsetzungen nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner der Klägerin das Ergebnis dieser Berechungen unverzüglich mitzuteilen und die Bescheide mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekannt zu geben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 16 v.H. der Klägerin und zu 84 v.H. dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

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