15 V 111/09•Finanzgericht Köln, 2009-03-19, 15 V 111/09
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 15 V 111/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-19
Aktenzeichen: 15 V 111/09
ECLI: ECLI:DE:FGK:2009:0319.15V111.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin vom 00.00.0000 beim Amtsgericht L (Aktenzeichen...) zurückzunehmen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
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