Finanzgericht Köln, 2008-10-22, 4 K 1367/05

4 K 1367/05Steuergericht22.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 K 1367/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-22

Aktenzeichen: 4 K 1367/05

ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:1022.4K1367.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid 2002 vom 07.01.2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.03.2005 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf 172.140,39 € festgesetzt wird.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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