Finanzgericht Köln, 2008-08-21, 7 K 3380/06

7 K 3380/06Steuergericht21.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 7 K 3380/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-21

Aktenzeichen: 7 K 3380/06

ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:0821.7K3380.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom .........2006 wird die Umsatzsteuer 2002 auf ...,66 € und die Umsatzsteuer 2003 auf .....,43 € herabgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterle-gung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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