Finanzgericht Köln, 2008-08-21, 10 K 124/08

10 K 124/08Steuergericht21.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 K 124/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-21

Aktenzeichen: 10 K 124/08

ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:0821.10K124.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids 1999 vom 15.4.2002 wird die Einkommensteuer 1999 mit der Maßgabe herabgesetzt, dass bei den Einkünften des Klägers aus Vermietung und Verpachtung weitere Werbungskosten in Höhe von 4.000 DM berücksichtigt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

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