13 K 3592/04•Finanzgericht Köln, 2008-08-14, 13 K 3592/04
Finanzgericht Köln, 2008-08-14, 13 K 3592/04
13 K 3592/04Steuergericht14.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 3592/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-14
Aktenzeichen: 13 K 3592/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:0814.13K3592.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Körperschaftsteuerbescheid 1993 vom 00.00.0000 wird mit der Maßgabe geändert, dass der Steuerbilanzgewinn vor Korrektur der Gewerbesteuerrückstellung um ... DM gemindert wird.
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 00.00.0000 wird der Bescheid auf den 1. Januar 1994 über den Einheitswert des Betriebsvermögens (Wertfortschreibung) vom 00.00.0000 mit der Maßgabe geändert, dass der Einheitswert des Inlandsvermögens vor Korrektur der Gewerbesteuerrückstellung um ... DM gemindert wird.
Die Berechnung der Körperschaftsteuer und des Einheitswerts des Betriebsvermögens wird dem Beklagten übertragen, § 100 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch die Klägerin in Höhe ihres Kostenerstattungsanspruchs vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.