Finanzgericht Köln, 2008-06-12, 10 K 1820/05

10 K 1820/05Steuergericht12.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 K 1820/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-12

Aktenzeichen: 10 K 1820/05

ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:0612.10K1820.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, unter Änderung des Steuerbescheids vom 23.06.2000, in Gestalt des Änderungsbescheids vom 15.05.2001 sowie der Einspruchsentschei-dung vom 23.03.2005 die Einkommensteuer für 1998 unter Berücksichtigung eines zu versteuernden Einkommens i.H.v. 1.815.361,- DM neu festzusetzen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.