1 K 1712/04•Finanzgericht Köln, 2008-06-03, 1 K 1712/04
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 1 K 1712/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-03
Aktenzeichen: 1 K 1712/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:0603.1K1712.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides vom 18.3.2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1.3.2004 und des Änderungsbescheides vom 19.12.2007 wird die Einkommensteuer 2001 unter Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG in Höhe von 950.202,- DM neu festgesetzt. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
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