Finanzgericht Köln, 2008-06-03, 1 K 1712/04

1 K 1712/04Steuergericht03.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 1 K 1712/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-03

Aktenzeichen: 1 K 1712/04

ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:0603.1K1712.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides vom 18.3.2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1.3.2004 und des Änderungsbescheides vom 19.12.2007 wird die Einkommensteuer 2001 unter Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG in Höhe von 950.202,- DM neu festgesetzt. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

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