6 K 2489/06•Finanzgericht Köln, 2008-04-24, 6 K 2489/06
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 6 K 2489/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-24
Aktenzeichen: 6 K 2489/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:0424.6K2489.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Einspruchsentscheidung vom 11. Mai 2006 wird insoweit aufgehoben, als sie feststellt, dass hinsichtlich des Aufgabegewinns kein Sanierungsge-winn im Sinne des BMF-Schreibens vom 27. März 2003 (BStBl I 2003, 401) vorliege.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger und der Beklagte jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vor-läufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägers abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Hö-he leisten.
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