Finanzgericht Köln, 2008-04-24, 6 K 2488/06

6 K 2488/06Steuergericht24.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 6 K 2488/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-24

Aktenzeichen: 6 K 2488/06

ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:0424.6K2488.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Unter Änderung der Ablehnungsverfügung vom 17. Januar 2004 (richtig 2005) und der Einspruchsentscheidung vom 11. Mai 2006 wird der Beklagte verpflich-tet, die durch den Bescheid für 1998 über Einkommensteuer und Solidaritätszu-schlag vom 22. Mai 2006 festgesetzte Einkommensteuer 1998 von 16.919,16 € in voller Höhe zu erlassen.

Im Übrigen – wegen des Erlasses der Einkommensteuer 1999 bis 2002 - wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 3/4 und der Beklagte zu 1/4.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers ab-wenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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