13 K 3868/06•Finanzgericht Köln, 2008-04-16, 13 K 3868/06
Finanzgericht Köln, 2008-04-16, 13 K 3868/06
13 K 3868/06Steuergericht16.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 3868/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-16
Aktenzeichen: 13 K 3868/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:0416.13K3868.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 00.00.0000 und Änderung der Feststellungsbescheide gemäß § 47 Abs. 1 KStG a. F. zum 31. Dezember 1999 und 2000 vom 00.00.0000 wird das EK 02 zu beiden Stichtagen um die nur verrechenbaren Verluste aus der Beteiligung an der M. GmbH und Co KG in Höhe von 1.644.361 DM in 1999 und in Höhe der weiteren 842.271 DM in 2000 erhöht.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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