Finanzgericht Köln, 2007-12-19, 5 K 4403/03

5 K 4403/03Steuergericht19.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 5 K 4403/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-19

Aktenzeichen: 5 K 4403/03

ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:1219.5K4403.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Grunderwerbsteuerbescheid vom ......... 2001 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vor-läufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leis-tet.

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