Finanzgericht Köln, 2007-12-11, 13 K 1179/06

13 K 1179/06Steuergericht11.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 13 K 1179/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-11

Aktenzeichen: 13 K 1179/06

ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:1211.13K1179.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, den verbleibenden Verlustabzug zur Körperschaftsteuer auf den 31. Dezember 1995 in Höhe von ... DM gesondert festzustellen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung durch die Klägerin in Höhe ihres Kostenerstattungsanspruchs vorläufig vollstreckbar.

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