8 K 3037/06•Finanzgericht Köln, 2007-11-27, 8 K 3037/06
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 8 K 3037/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-27
Aktenzeichen: 8 K 3037/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:1127.8K3037.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Unter Änderung der Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 2001 bis 2003 vom 26. April 2005 und Aufhe-bung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung werden die Einkünfte aus Ge-werbebetrieb wie folgt neu festgestellt:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2001: - 813.560,15 DM
Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2002: 30.381,47 €
Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2003: 12.262,11 €
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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