Finanzgericht Köln, 2007-05-10, 10 K 680/06

10 K 680/06Steuergericht10.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 K 680/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-10

Aktenzeichen: 10 K 680/06

ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0510.10K680.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 19.4.2005 und der Einspruchsentscheidung vom 27.1.2006 verpflichtet, dem Kläger Kindergeld in der gesetzlichen Höhe für das Kind

L von Februar 2003 bis einschließlich Dezember 2004,

B von März 2002 bis einschließlich Dezember 2004,

M von März 2002 bis einschließlich Dezember 2004 und

D von März 2002 bis einschließlich Dezember 2004

zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.