10 K 2593/02•Finanzgericht Köln, 2007-05-10, 10 K 2593/02
Finanzgericht Köln, 2007-05-10, 10 K 2593/02
10 K 2593/02Steuergericht10.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 2593/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-10
Aktenzeichen: 10 K 2593/02
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0510.10K2593.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 9.1.2002 und der Einspruchsentscheidung vom 16.4.2002 verpflichtet, der Klägerin Kindergeld in der gesetzlichen Höhe für die Kinder M und K für die Zeit von Juli 1997 bis einschließlich September 2001 zu gewähren.
Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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