Finanzgericht Köln, 2007-05-09, 10 K 4251/05

10 K 4251/05Steuergericht09.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 K 4251/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-09

Aktenzeichen: 10 K 4251/05

ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0509.10K4251.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Bescheid über die Aufhebung und Rückforderung des Kindergelds vom 30. Mai 2005 und die Einspruchsentscheidung vom 26. September 2005 werden insoweit aufgehoben, als die Kindergeldfestsetzung auch für den Monat November 2004 aufgehoben und das ausgezahlte Kindergeld zurückgefordert wird.

Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.