10 K 1690/07•Finanzgericht Köln, 2007-05-09, 10 K 1690/07
Finanzgericht Köln, 2007-05-09, 10 K 1690/07
10 K 1690/07Steuergericht09.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 1690/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-09
Aktenzeichen: 10 K 1690/07
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0509.10K1690.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Das Verfahren wird gemäß Artikel 100 Abs. 1 Satz 1 GG ausgesetzt.
Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob
§ 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, S. 2915, 2916) insoweit mit dem GG vereinbar ist, als die Gewährung von Kindergeld im Falle eines gestatteten oder geduldeten Aufenthalts aus humanitären Gründen von über drei Jahren noch von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht wird (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 3 EStG).
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