6 K 5714/02•Finanzgericht Köln, 2007-04-19, 6 K 5714/02
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 6 K 5714/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-19
Aktenzeichen: 6 K 5714/02
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0419.6K5714.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, die Feststellungsbescheide für 1993 vom 27.12.2000 und für 1994 vom 20.12.2000 zu ändern und quotenmäßig zu ver-teilende Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von 47.324 DM für 1993 und 59.570 DM für 1994 anzusetzen.
Die bis zur mündlichen Verhandlung entstandenen Kosten des Verfahrens tra-gen die Kläger zu 60% und der Beklagte zu 40%, die danach entstandenen Kosten trägt der Beklagte zu 100%.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwen-den, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.