6 K 3604/06•Finanzgericht Köln, 2007-03-20, 6 K 3604/06
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 6 K 3604/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-20
Aktenzeichen: 6 K 3604/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0320.6K3604.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Unter Änderung der Kraftfahrzeugsteuerbescheide vom 20. März 2006 und vom 3. April 2006 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom
- August 2006 wird die Kraftfahrzeugsteuer jeweils nur bis zum Ablauf des 28. September 2005 festgesetzt und zwar für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen auf
A 18 €
B 18 €
C 12 €
D 12 €.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruches des Klägers abwehren, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in dersel-ben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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