7 K 6072/04•Finanzgericht Köln, 2007-01-29, 7 K 6072/04
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 7 K 6072/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-29
Aktenzeichen: 7 K 6072/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0129.7K6072.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Umsatzsteuerbescheid 2001 vom ........2004 wird unter Aufhebung der hierzu er-gangenen Einspruchsentscheidung vom ......2004 geändert.
Die Umsatzsteuer 2001 wird auf 0,- DM herabgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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