13 K 336/07•Finanzgericht Köln, 2007-01-24, 13 K 336/07
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 336/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-24
Aktenzeichen: 13 K 336/07
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0124.13K336.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die Körperschaftsteuerbescheide 1990 bis 1993 werden unter Aufhebung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 27.03.2002 mit der Maßgabe geändert, dass sich die Körperschaftsteuer nach folgenden Steuersätzen bemisst:
1990: 43,21 %
1991: 43,21 %
1992: 40,01 %
1993: 40,01 %
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Berechnung der Körperschaftsteuer wird dem Beklagten übertragen (§ 100 Abs. 2 Satz 2 FGO).
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 90 % und dem Beklagten zu 10 % auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch die Klägerin in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.