10 K 2841/05•Finanzgericht Köln, 2007-01-19, 10 K 2841/05
Finanzgericht Köln, 2007-01-19, 10 K 2841/05
10 K 2841/05Steuergericht19.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 2841/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-19
Aktenzeichen: 10 K 2841/05
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0119.10K2841.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Gewerbesteuermessbetragsbescheid 2002 vom 26.11.2004 und die hierzu ergan-gene Einspruchsentscheidung vom 22.6.2005 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreck-bar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Hö-he des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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