8 K 1130/05•Finanzgericht Köln, 2006-12-12, 8 K 1130/05
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 8 K 1130/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-12
Aktenzeichen: 8 K 1130/05
ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:1212.8K1130.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheids 1998 vom 24. Oktober 2002 und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 18. Februar 2005 wird die Umsatzsteuer 1998 auf 11.691,39 DM (5.977,71 €) festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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