Finanzgericht Köln, 2006-12-06, 11 K 5825/04

11 K 5825/04Steuergericht06.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 11 K 5825/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-06

Aktenzeichen: 11 K 5825/04

ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:1206.11K5825.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Unter Abänderung des Haftungsbescheids in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ..........2004 wird die Haftungssumme wie folgt festgesetzt

Lohnsteuer 1999-2002 468.014,44 €

Solidaritätszuschlag 1999-2002 25.740,79 €

Kirchensteuer ev 1999-2002 21.060,65 €

Kirchensteuer rk 1999-2002 21.060,65 €.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 71 % und dem Beklagten zu 29 % auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.