Finanzgericht Köln, 2006-08-22, 8 K 4784/03

8 K 4784/03Steuergericht22.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 8 K 4784/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-22

Aktenzeichen: 8 K 4784/03

ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0822.8K4784.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 2000 vom 17.08.2005 wird die Einkommens-teuer 2000 nach Maßgabe der Entscheidungsgründe neu festgesetzt.

Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer 2000 wird dem Beklagten übertragen. Der Beklagte hat den Beteiligten das Ergebnis der Neuberechnung unverzüglich formlos mitzuteilen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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