5 K 3906/05•Finanzgericht Köln, 2006-06-20, 5 K 3906/05
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 5 K 3906/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-20
Aktenzeichen: 5 K 3906/05
ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0620.5K3906.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens bis zum Erlass des Änderungsbescheides am 19.05.2006 werden dem Beklagten zu 7% auferlegt, im Übrigen tragen die Kläger die Kosten.
Die Kostenentscheidung ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruches der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.