10 K 4692/05•Finanzgericht Köln, 2006-06-07, 10 K 4692/05
Finanzgericht Köln, 2006-06-07, 10 K 4692/05
10 K 4692/05Steuergericht07.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 4692/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-07
Aktenzeichen: 10 K 4692/05
ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0607.10K4692.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Aufhebungs- bzw. Ablehnungsbe-scheide vom 31. März 2004 bzw. 29. April 2004 und der Einspruchsentschei-dung vom 4. November 2005 verpflichtet, das Kindergeld für das Kind S für die Monate Januar bis Mai 2004 zu gewähren.
Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläu-fig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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