Finanzgericht Köln, 2006-06-07, 10 K 378/06

10 K 378/06Steuergericht07.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 K 378/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-07

Aktenzeichen: 10 K 378/06

ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0607.10K378.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 8. Juli 2005 und der Einspruchsentscheidung vom 10. Januar 2006 verpflichtet, das Kindergeld für das Kind B für die Monate Januar bis April 2005 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens bis zur mündlichen Verhandlung hat der Kläger zu 12/16 und die Beklagte zu 4/16 zu tragen, die ab der mündlichen Verhandlung entstandenen Kosten hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläu-fig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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