Finanzgericht Köln, 2006-05-17, 15 K 1053/06

15 K 1053/06Steuergericht17.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 15 K 1053/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-17

Aktenzeichen: 15 K 1053/06

ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0517.15K1053.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Unter teilweiser Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 19.12.2005 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 6.2.2006 wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin für den Zeitraum Januar 2004 bis April 2004 für die am 00.00.1982 geborene Tochter L Kindergeld in gesetzlicher Höhe zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu ¾ und die Beklagte zu ¼.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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