Finanzgericht Köln, 2006-03-09, 15 K 801/03

15 K 801/03Steuergericht09.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 15 K 801/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-09

Aktenzeichen: 15 K 801/03

ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0309.15K801.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag 2000 vom 25.6.2002 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 24.1.2003 wird aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.