Finanzgericht Köln, 2006-02-28, 9 K 3338/05

9 K 3338/05Steuergericht28.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 9 K 3338/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-28

Aktenzeichen: 9 K 3338/05

ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0228.9K3338.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidungen vom 16. August 2005 und Änderung der (geänderten) Erbschaftsteuerbescheide vom 22. Februar 2005 wird die Erbschaftsteuer der Kläger auf jeweils 6.180 Euro ermäßigt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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