Finanzgericht Köln, 2006-01-27, 14 K 6539/98

14 K 6539/98Steuergericht27.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 14 K 6539/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-27

Aktenzeichen: 14 K 6539/98

ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0127.14K6539.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Unter Änderung des Gewerbesteuermessbescheids 1990 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 6.8.1998 wird der einheitliche Gewerbesteuermessbetrag für 1990 nach Maßgabe der Entscheidungsgründe herabgesetzt. Die Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags 1990 wird dem Beklagten übertragen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Verfahrenskosten tragen die Kläger zu 94,89 % und der Beklagte zu 5,11 %.

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