14 K 6539/98•Finanzgericht Köln, 2006-01-27, 14 K 6539/98
Finanzgericht Köln, 2006-01-27, 14 K 6539/98
14 K 6539/98Steuergericht27.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 14 K 6539/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-27
Aktenzeichen: 14 K 6539/98
ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0127.14K6539.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Unter Änderung des Gewerbesteuermessbescheids 1990 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 6.8.1998 wird der einheitliche Gewerbesteuermessbetrag für 1990 nach Maßgabe der Entscheidungsgründe herabgesetzt. Die Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags 1990 wird dem Beklagten übertragen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Verfahrenskosten tragen die Kläger zu 94,89 % und der Beklagte zu 5,11 %.
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