Finanzgericht Köln, 2006-01-19, 2 K 5044/03

2 K 5044/03Steuergericht19.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 2 K 5044/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-19

Aktenzeichen: 2 K 5044/03

ECLI: ECLI:DE:FGK:2006:0119.2K5044.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Dem Europäischen Gerichtshof werden gemäß Art. 234 Abs. 2 EGV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  1. Ergibt sich aus einer dem Muster in Anhang B der Achten Richtlinie entsprechen Unternehmerbescheinigung eine Bindungswirkung bzw. eine unwiderlegliche Vermutung für die Ansässigkeit des Unternehmers im Ausstellungsstaat der Bescheinigung?

  2. Für den Fall, dass die Frage 1.) zu verneinen ist:

Ist der Begriff „Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit“ im Sinne des Art. 1 Nr. 1 der Dreizehnten Richtlinie dahingehend auszulegen, dass damit der Ort gemeint ist, an dem die Gesellschaft ihren statuarischen Sitz hat

o d e r ist auf den Ort abzustellen, an dem die geschäftsleitenden Entscheidungen getroffen werden

o d e r kommt es auf den Ort an, an dem die für das übliche operative Tagesgeschäft maßgeblichen Entscheidungen gefällt werden ?

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